Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.